Trinkwasserverordnung in Wohn- und Gewerbeimmobilien: Pflichten, Fristen, Maßnahmen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt in Deutschland die Qualität und Sicherheit des Trinkwassers. Sie stellt sicher, dass das bereitgestellte Wasser zu keinem Zeitpunkt die Gesundheit gefährdet. Für Eigentümer, Betreiber und Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien ergeben sich daraus konkrete Pflichten, Fristen und Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf Legionellen, Bleileitungen und die regelmäßige Kontrolle der Anlagen.
Gesetzliche Grundlagen und Ziel der Verordnung
Die Trinkwasserverordnung basiert auf der EU-Trinkwasserrichtlinie und wurde zuletzt 2023 novelliert. Sie definiert Grenzwerte für mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter und verpflichtet Betreiber, die Trinkwasserqualität regelmäßig zu überwachen. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Stoffen wie Legionellen, PFAS, Blei oder Chlorverbindungen.
Pflichten für Betreiber und Eigentümer
- Betreiber von Wasserversorgungsanlagen – dazu zählen auch Vermieter und Hausverwaltungen – sind verantwortlich für die Einhaltung der Trinkwasserqualität. Folgende Pflichten ergeben sich:
- Anmeldung der Warmwasseranlage beim Gesundheitsamt
- Einrichtung geeigneter Probenahmestellen (z. B. Ein-/Ausgang des Speichers, entfernteste Entnahmestelle)
- Durchführung regelmäßiger Untersuchungen auf Legionellen
- Dokumentation und Meldung auffälliger Befunde
- Austausch von Bleileitungen bis spätestens 12.01.2026
Prüfpflichten und Fristen
- Die Prüfpflicht hängt von der Art der Nutzung und der Größe der Anlage ab:
- Öffentliche Nutzung (z. B. Hotels, Schulen): jährliche Legionellenprüfung
- Gewerbliche Nutzung (z. B. Vermietung): mindestens alle drei Jahre
- Neuanlagen: erste Prüfung innerhalb von 3–12 Monaten nach Inbetriebnahme
- Bleileitungen: Austausch bis 12.01.2026, ggf. Fristverlängerung bis 2036 mit Nachweis
Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitung
Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen (≥ 100 KbE/100 ml) überschritten, sind folgende Schritte erforderlich:
- Sofortige Meldung an das Gesundheitsamt
- Gefährdungsanalyse durch Fachbetrieb Sanierung oder technische Maßnahmen (z. B. Spülung, Temperaturerhöhung)
- Wiederholungsprüfung nach Maßnahme
Tipps aus der Praxis
- Lassen Sie Ihre Anlage regelmäßig durch SHK-Fachbetriebe prüfen
- Dokumentieren Sie alle Prüfungen und Maßnahmen sorgfältig
- Achten Sie auf korrekte Installation und Wartung der Warmwasseranlagen
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zur Trinkwasserhygiene (z. B. VDI 6023 Kategorie B)
Häufige Fehlerquellen
- Fehlende oder unzureichende Probenahmestellen
- Nicht dokumentierte Prüfungen
- Unkenntnis über Prüfpflichten bei gewerblicher Nutzung Veraltete Installationen mit Bleileitungen
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Fazit
Die Trinkwasserverordnung stellt hohe Anforderungen an Betreiber und Eigentümer von Immobilien. Mit regelmäßiger Prüfung, fachgerechter Installation und geeigneten Produkten aus dem qpool24-Shop lassen sich die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig erfüllen – für sichere Trinkwasserqualität und zufriedene Nutzer.